Gemeinnützige Drei Sterne Betreuungs-GmbH  
Gemeinnützige Drei Sterne Betreuungs-GmbH

Ambulant Betreutes Einzelwohnen

Über

Das Betreute Einzelwohnen ist eine ambulante Hilfeform. Die gesetzliche Grundlagen der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Märkisch-Oderland ( örtlicher Träger der Sozialhilfe ) und der Gemeinnützige Drei Sterne Betreuungs-GmbH ( Einrichtungsträger ) bildet die Eingliederungshilfe gemäß § 53, 54 SGB XII i. V. m. SGB IX.

Kurzbeschreibung der Hilfe

Die ambulante Form der Eingliederungshilfe bezieht sich auf das Einzel – bzw. Paarwohnen für erwachsene Menschen mit einer Diagnose aus dem psychiatrischen Formenkreis unterschiedlichen Grades. Es geht um Hilfe sowie Unterstützung bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ein Hauptaugenmerk wird auf die selbstbestimmte Lebensführung gelegt und hierbei insbesondere auf die erfüllte Gestaltung des Tages. Wichtig ist die Einbeziehung des Klienten in alle Lebensbereiche, die der Unterstützung bedürfen. Die Hilfe wird nicht stellvertretend für den Klienten verrichtet, sondern Ressourcen und Potentiale des Klienten sollen erkannt und genutzt werden, um wieder ein von Hilfen möglichst unabhängiges Leben zu führen.

Zielgruppe

Angesprochen sind erwachsene Menschen mit einer seelischen Behinderung unterschiedlichen Grades, die in eigenem Wohnraum, bei Verwandten leben bzw. auf Grund eines gewissen Maßes an Eigenständigkeit in der Lage sind, stationäre oder teilstationäre Einrichtungen zu verlassen, um ein eigenständiges Leben zu trainieren und zu führen.

Leistungsinhalte

Die ambulante Betreuung erfolgt in der Regel ein- bis mehrmals wöchentlich von Montag bis Sonntag und wird bis zum völlig selbständigen Leben im eigenen Wohnraum installiert. Es gibt keinen Nachtdienst. Die Beratung und Betreuung erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte. Betreuungsangebote: - Beseitigung, Verhütung oder Verschlimmerung einer vorhandenen Behinderung und deren Folgen - Beschaffung bzw. Erhalt von Wohnraum - Suche und Förderung einer sinngebenden und angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft / Erschließung des sozialen Umfeldes - Ausüben einer angemessenen Tätigkeit ( Wfmb, Tagesstätte ) - Förderung der Unabhängigkeit von der Betreuung - Förderung und Erlernen von Alltagspraktischen Verrichtungen insbesondere im häuslichen Bereich

Aufnahme

Die Antragstellung erfolgt an das zuständige Sozialamt, in Form eines formlosen Antrages, mit der Bitte, um Ambulante Betreuung in Verbindung mit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und einem Sozialhilfeantrag. Entsprechend beizubringende Unterlagen werden vom Sozialamt eingefordert und die dazugehörigen zu bearbeitenden Schreiben zugestellt. Für den hiesigen Landkreis ist das folgende Amt zuständig: Landkreis Märkisch-Oderland Sozialamt Frau Lindenberg Puschkinplatz 13 15306 Seelow Bei der Beantragung sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.